Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (ATU-AB GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften: Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
http://at-untermain.de.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?
Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Caroline Völker-Gergel, Andreas Völker
Zeppelinstraße 2, 63768 Hösbach
Telefon: 06021 - 37 30 144
E-Mail: info@at-untermain.de
http://at-untermain.de/kontakt
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.
Evaluationsmethode
Die Barrierefreiheit unserer Website wurde anhand einer Kombination aus automatisierten und manuellen
Prüfmethoden evaluiert. Dabei kam das international anerkannte WAVE-Tool (Web Accessibility Evaluation
Tool) zum Einsatz, ergänzt durch manuelle Tests, die auf den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) basieren. Wir sind bestrebt, die digitale Zugänglichkeit kontinuierlich zu verbessern und freuen uns über Hinweise zur weiteren Optimierung.
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website.
Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
Die Abwassertechnik Untermain setzt sich aktiv dafür ein, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen
oder technischen Einschränkungen – gleichberechtigten Zugang zu unseren digitalen Informationen und
Dienstleistungen haben.
Wir verfolgen folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit:
- Kontinuierliche Optimierung der Website gemäß den Vorgaben der Barrierefreien-Informationstechnik-
Verordnung (BITV 2.0).
- Einsatz von Prüfwerkzeugen wie dem WAVE-Tool zur automatisierten Erkennung von Barrieren.
- Manuelle Tests, um insbesondere die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen
Einschränkungen zu verbessern.
- Klare, verständliche Sprache und logischer Seitenaufbau für bessere Orientierung.
- Alt-Texte für Bilder und strukturierte HTML-Tags zur besseren Lesbarkeit durch Screenreader.
Unser Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern einen möglichst barrierearmen Zugang zu ermöglichen.
Dabei freuen wir uns über Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge – denn Barrierefreiheit ist ein
fortlaufender Prozess.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer
Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen
Sie unter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail:
bitv@bayern.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08.07.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 08.07.2025 überprüft.
Quelle:
https://www.e-recht24.de